Reglement

Das technische Reglement dient der Spezifizierung der Ausschreibung zur European Scooter Trophy, veranstaltet durch die EST e.V. und ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Verstöße gegen das Reglement bzw. die Ausschreibungsbedingungen können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.

Technisches Reglement

  1. Das Fahrzeug muss der Optik des Originals entsprechen (vollständige Verkleidung, auch Lenkerverkleidung).
  2. Der Rahmen muss dem originalen Fahrzeugtyp entsprechen.
  3. Die Motoren sind freigestellt. Es besteht keine Marken- oder Typbindung. Die Antriebsart darf dabei jedoch nicht verändert werden (z.B. Kraftübertragung von der Kurbelwelle über CVT-Riemenantrieb zum Zahnradsatz mit Direktantrieb des Hinterrades).Generell dürfen nur Komponenten aus dem Roller-, Motorrad- oder Kartbereich verwendet werden (z.B. Bremshebel, Lenker und Armaturen).
  4. Alle Extra- und Sonderkonstruktionen (Subframeänderungen, Verstärkungen, Lenker, Bremse, etc.) bedürfen einer vorherigen Anmeldung und Absprache beim technischen Kommissar vor jeder Veranstaltung in ausreichender Darstellung z.B. Bilderdokumentation etc.
  5. Der Haupt- und Seitenständer und die Rückspiegel sind zu entfernen.
  6. Es dürfen keine scharfen Kanten sowie spitze bzw. verletzungsgefährdende Objekte am Fahrzeug vorhanden sein.
  7. Sämtliche Vorrichtungen oder Anbauteile dürfen nicht über die Lenkerbreite hinausragen und müssen entsprechend gesichert sein.
  8. Scheinwerfer, Blinkergläser etc. müssen entfernt, abgeklebt oder in geeigneter Form gegen Splittern gesichert werden.
  9. Das Fahrzeug muss mit einem „Motor aus“ bzw. Notausschalter ausgerüstet sein (Ein Druckknopf, welcher gehalten werden muss, ist nicht ausreichend). Dieser muss vor allem für die Streckenposten im Lenkerbereich/Frontschild gut sichtbar und zugänglich am Fahrzeug angebracht und rotgekennzeichnet sein.
  10. Der Gasdrehgriff muss selbstständig in die Nullstellung zurückkehren, wenn dieser losgelassen wird.
  11. Jedes Fahrzeug muss 2 voneinander unabhängig funktionierende Bremsen besitzen.
  12. Die Schrauben der Bremszange und Bremszangenaufnahme müssen mit Sicherungsdraht gesichert sein.
  13. Schweißarbeiten am Motorgehäuse dürfen ausschließlich zu Reparaturzwecken vorgenommen werden. Insbesondere Aufschweißarbeiten z.B. zum Versetzen von Zylinderstehbolzen oder der Vergrößerung des Einlass-Systems sind verboten.
  14. Der Variomatikdeckel muss mit allen Schrauben montiert sein. Freiliegende Löcher im Variodeckel dürfen nicht größer als 12mm sein
  15. Der Kickstarter muss voll funktionstüchtig und sofort selbstständig in seine Ausgangsposition zurückkehren oder demontiert sein.
  16. Drehende Elemente müssen vor Eingriffen geschützt werden (z.B. Zündanlage).
  17. Die Öleinfüll- und Ablassschrauben müssen mit Sicherungsdraht gesichert sein.
  18. Die Auspuffanlage muss mit einem funktionierenden Endschalldämpfer versehen sein.
  19. Der Grenzwert bezüglich der Lärmemission ist abhängig von der jeweiligen Rennstrecke und den spezifischen Messpunkten. Die rennstreckenspezifischen Besonderheiten werden mit dem Veranstaltungskalender veröffentlicht. Als genereller Höchstwert gilt eine maximale Geräuschemission von 94 db.
  20. Die Reifen sind freigestellt. Reifenwärmer dürfen im Fahrerlager und Boxenbereich verwendet werden. Die Verwendung von Reifenwärmern im Vorstartbereich ist nicht zulässig.
  21. Als Kühlwasser ist nur reines oder destilliertes Wasser zulässig. Die Zusätze Motul Mocool und Silcolene Pro CCA sind zulässig.
  22. Es dürfen nur von öffentlichen Tankstellen handelsübliche Kraftstoffe verwendet werden. (Kein AvGas!).
  23. Es sind nur Ansaugmotoren (Vergaser, Einspritzer) gestattet. Jegliche Aufladung oder Zusatzeinspritzung (NOS, etc.) ist verboten.
  24. Startnummerngröße, Frontschild 8cm, Seitenschilder mind. 10 cm, die Startnummern sind deutlich les- und erkennbar am Fahrzeug anzubringen.
    1. Panzertape/Klebebänder sind zur provisorischen Beschriftung verboten
    2. Startnummern-Sets können bei der TA käuflich erworben werden
    3. Die Klassen 2 und 3 erhalten spezielle TA-Aufklebern auf denen die Vergasergröße ersichtlich ist, um die Kontrolle zu erleichternVorhandene Mittelstreben sowie der Zwischenraum zwischen Mittelstrebe und Trittbrett sind tritt-/schlagfest abzudecken.
  25. Das nachträgliche Bearbeiten von Felgen ist verboten. Insbesondere das Bohren, Abdrehen und Bohren von Speichen.
  26. Die zu verwendene Vergasergröße bemisst sich hinter dem Schieber Richtung Einlass gesehen.
  27. Komplette Ersatzfahrzeuge sind nicht zugelassen. Im Schadenfall muss das Einsatzfahrzeug repariert werden.
  28. Viertaktfahrzeuge (ausgenommen Scooter) müssen mit einer geeigneten Ölwanne ausgerüstet sein, welche im Schadenfall austretendes Motoröl vollständig auffangen kann. Alle Viertaktfahrzeuge müssen über einen geeigneten Auffangbehälter verfügen, welcher über die Motorentlüftung austretendes Öl vollständig auffangen kann.
  29. Am Ende des Rennes kann die Gewichtseinhaltung des klassenspezifischen Reglements mittels Waage überprüft werden. Eine Unterschreitung des klassenspezifischen Mindestgewichtes führt automatisch zur Disqualifikation für das Rennen.
  30. Der Abstellplatz des Fahrzeuges im Fahrerlager ist aus Umweltschutzgründen mit einer saugfähigen Unterlage auszustatten.
  31. Fahrzeuge der Klasse 2 und 3 müssen nach jeder Qualifikation, bzw. jedem Rennen Ihr Fahrzeug selbstständig wiegen. Eine Abweichung vom Mindestgewicht führt zur Disqualifikation. Eine Toleranz von 300g ist zulässig.

Klassenspezifisches Technisches Reglement

  • Fahrzeugart:
    Elektroscooter & alle Fahrzeuge der übrigen EST-Rennklassen
  • Verbot von BigBore (neu)
  • Maximaler Hubraum:
    70ccm
  • Maximale Vergasergröße:
    freigestellt
  • Fahrwerk:
    freigestellt
  • Felgengröße:
    freigestellt
  • Fahrzeugmindestgewicht inkl. Fahrer:
    130 kg
  • Fahrzeugart:
    Scooter mit CVT-Getriebe
  • Maximaler Hubraum:
    70ccm
  • Fahrzeugmindestgewicht inkl. Fahrer mit maximaler Vergasergröße:
    150kg – 160kg =  19mm
    160kg – 170kg =  24mm
    170kg – 180kg =  28mm
    ab 180kg = 32 mm
  • Fahrwerk:
    freigestellt
  • Felgengröße:
    10“ – 16″
  • Fahrzeugart:
    Scooter mit CVT-Getriebe
  • Maximaler Hubraum:
    70ccm
  • Fahrzeugmindestgewicht inkl. Fahrer mit maximaler Vergasergröße:
    150kg – 160kg =  19mm
    160kg – 170kg =  24mm
    170kg – 180kg =  28mm
    ab 180kg = 32 mm
  • Fahrwerk:
    freigestellt
  • Felgengröße:
    10“ – 16″
  • Fahrzeugart:
    Scooter mit CVT-Getriebe
  • Minimaler Hubraum:
    2 Takter = 71 ccm

    4 Takter = 189 ccm
  • Maximaler Hubraum:
    2 Takter = 200 ccm

    4 Takter = 350 ccm
  • Maximale Vergasergröße:
    2 Takter = freigestellt

    4 Takter = freigestellt
  • Fahrwerk:
    2 Takter = freigestellt

    4 Takter = freigestellt
  • Minimale Felgengröße:
    10“

  • Fahrzeugmindestgewicht inkl. Fahrer:
    150 kg
  • Fahrzeugart:
    Jedes Standard-Pitbike mit Schaltgetriebe im Supermoto-Stil mit einer maximalen Sitzhöhe von 84 cm.
  • Motor & Ansaug- sowie Abgassystem:
    • Alle serienmäßigen 140cc / 150cc / 155cc / 160cc Horizontal-Pitbike-Motoren mit maximal einem Einlass- und einem Auslassventil. Es sind keine Daytona Motoren erlaubt. Sämtliche Modifikationen des Motors (Polieren, Porten, Tuningteile, andere Zylinderköpfe o. Ä.) sind verboten.
    • Es sind keine variable Nockensteuerungssysteme erlaubt.
    • Eine Zündung mit einem Mindestrotorgewicht von 500 g ist frei zu wählen. Es sind keine frei programmierbare CDI und / oder keine Quickshifter erlaubt. Die Zündkerze und Zündkabel sind freigestellt.
    • Es sind Vergaser bis zu 26 mm Durchlass (bei Messung am Durchgang) erlaubt. Keine Flachschiebevergaser, keine Kraftstoffpumpe und keine Kraftstoffeinspritzung.
    • Das Ansaugsystem samt Vergaser darf nicht bearbeitet werden. Die Bedüsung des Vergasers, die Justierung des Schwimmerniveaus und die Position des Nadelclips ist freigestellt.
    • Auspuff mit einem durchgängigen Außendurchmesser von maximal 32mm. Sogenannte Power-Bomb sind verboten. Die Verwendung von Hitzeschutzband ist erlaubt. Der ESD darf frei gewählt werden (evtl. Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten).
    • Die Wahl von Ritzel, Kettenblatt und Kette ist freigestellt.
    • Die Ölablass- sowie die Öleinfüllschraube sind gegen Herausdrehen mit Draht zu sichern.
    • Die Verwendung eines Ölkühlers ist erlaubt.

Weitere Hinweise in der Rubrik „Grundsätzliches“ beachten!

  • Fahrwerk, Reifen, Bremsen:
    • Das Fahrwerk ist freigestellt. Im Sinne des Sports sollte der handelsübliche Preis des gesamten Fahrwerks 1000,-€ nicht überschreiten. Die TA behält sich hier Einzelabnahmen vor.
    • Es sind für jeden käufliche Reifen bis max. 12 Zoll freigestellt.
    • Die Felgen sind freigestellt (keine Magnesium- oder Carbonräder). Die Felgen dürfen nicht nachträglich aus Gewichtsersparnisgründen bearbeitet werden (Abdrehen, Bohren, etc.).
    • Die Bremse ist freigestellt. Die Bremsscheibe muss aus Stahl bestehen.
    • Die Schrauben des Bremssattels und der Bremssattelaufnahme sind gegen Herausdrehen mit Draht zu sichern.
    • Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers ist verboten.
  • Grundsätzliches:
    • Jedes Fahrzeug muss mit einer geeigneten Ölwanne ausgerüstet sein, welche im Schadenfall austretendes Motoröl vollständig auffangen kann. Alle Fahrzeuge müssen über einen geeigneten Auffangbehälter verfügen, welcher über die Motorentlüftung austretendes Öl sowie aus dem Vergaser austretende Flüssigkeit vollständig auffangen kann.
    • Rotierende Teile von Zündung und Übersetzung müssen verletzungssicher sein.
    • Das Fahrzeug muss über einen gut sichtbaren roten Killschalter verfügen.
    • Beim Wiederaufbau eines Motors muss dieser mit der Standardgröße für gleiche Komponenten und nicht mit Leistungskomponenten zusammengebaut werden. Dies muss die Standardgrößen für Zylinderfuß- und Kopfdichtungen für den Motortyp beinhalten.
    • Der Hub und die Bohrung müssen die gleichen sein wie beim Standardmotor.
    • Der Zylinderkopf darf auf keinen Fall verändert werden. Es ist lediglich erlaubt die Ventile einzuschleifen und das Ventilspiel einzustellen.
    • Der Einlasskrümmer muss standardmäßig und nicht poliert sein, ebenso darf die Auslassöffnung nicht modifiziert oder poliert sein.
    • Man darf keine Motortypen mischen, d.h. man darf keinen Z140-Kopf auf einem YX140-Motor usw. montieren oder eine Z140-Kopfdichtung an einem YX140-Motor verwenden.
    • Das Getriebe kann in einem anderen Verhältnis geändert werden, aber die verwendeten Teile müssen allen Fahrern auf dem freien Markt zu einem Preis zur Verfügung stehen, der nicht höher ist als die Kosten eines Standardersatzgetriebes.

Nach dem Rennen müssen Fahrer und Fahrzeug zusammen ein Mindestgewicht von 155 kg haben.

  • YX 140  Z 140  YX160  Z155
  • Hub/Bohrung:
    57/56  57/56  57/60  55/60 mm
  • Maximaler Hubraum:
    140.39  140.39  161.16  155.51 ccm
  • Zylinderfußdichtung:
    0.55  0.55  0.55  0.55 mm
  • Maximale Auslassventilgröße:
    23  23  23  23 mm
  • Maximale Einlassventilgröße:
    27  27  28  28 mm
  • Zylinderkopfdichtung:
    1.4  0.5  0.5  0.5 mm
  • Fahrzeugart:
    Leichtkrafträder und Pitbike außerhalb der Klasse Pitbike Stock
  • Maximaler Hubraum:
    bis 160 ccm bei 2 Taktern, bzw. bis 250ccm bei 4 Taktern.

Der Supermoto-Fahrstil ist in dieser Klasse nicht erlaubt. Die Füße müssen auf den Fußrasten bleiben.

  • Fahrzeugart:
    Elektroscooter & alle Fahrzeuge der übrigen EST-Rennklassen
  • Verbot von BigBore (neu)
  • Zu beachten, ist die folgende Passage im Reglement zur Wahrung des Wettbewerbs und des Einsteigerprinzips: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer auch innerhalb der Meisterschaft in die entsprechende Klasse zu gruppieren, um den Wettbewerb zu wahren, auch wenn die Ergebnisse des Zeittrainings eine andere Eingruppierung bedingen würden.
  • Fahrzeugart:
    Leichtkrafträder und Pitbikes außerhalb der Klasse Pitbike Stock
  • Maximaler Hubraum:
    2 Takter = 150 ccm
    4 Takter = 240 ccm
  • Abweichungen vom allgemeinen technischen Reglement:
    Schweißarbeiten am Gehäuse sind gestattet.

Grundsatz für die Langstrecke: Ein Fahrer darf maximal für ein Langstreckenteam angemeldet sein und Fahren. Dies gilt ebenfalls für die einzusetzenden Fahrzeuge.

Besonderheit Klasse 8 Endurance

  • In der Klassen Endurance Open ist hingegen nur ein einziges, gemeinsames Fahrzeug für alle Fahrer (mind. 2 Fahrern) zulässig.

Besonderheit Klasse 9 Split-Endurance

  • Split Endurance Klasse Ein Team besteht aus mindestens 2 und maximal 3 Fahrern. Innerhalb einer Veranstaltung ist jeder Fahrer nur in einem Team startberechtigt (Doppelstarts sind ausgeschlossen). In den Split Endurance Klasse sind maximal 3 Fahrzeuge zulässig (wobei gilt: ein zugeordnetes Fahrzeug pro Fahrer). Transponder dürfen nur innerhalb des Boxenbereichs getauscht werden, das gilt auch für defekte Fahrzeuge. Diese müssen in den Boxenbereich zurück geschoben/gebracht werden und erst danach darf der Transponder getauscht werden.

Der Supermoto-Fahrstil ist in dieser Klasse nicht erlaubt. Die Füße müssen auf den Fußrasten bleiben.

Es dürfen mehrere Fahrzeuge zur Langstrecke angemeldet werden. Sollten mehrere Fahrzeuge angemeldet werden, erfolgt keine Berücksichtigung in der Tageswertung. Es wird nur ein Transponder vergeben.

Inhalt der Langstrecken-Rennen

  • freies Training
  • 1x Zeittraining
  • 1x Rennen á 3 Stunden

Alle Fahrzeuge müssen die dB-Begrenzungen von max. 94 dB einhalten! Weitere Besonderheiten sind dem technischen Reglement zu entnehmen.

Voraussetzungen: Alle Teams müssen über eine saugfähige Matte verfügen, auf denen das Fahrzeug repariert und betankt werden darf. Ebenfalls ist ein 1kg Feuerlöscher je Team vorgeschrieben

  • Start ist im LeMans-Stil mit laufendem Motor und per Ampelanlage – dies soll die gefährlichen Situationen beim Anschieben verhindern
  • In der Klasse Endurance Split müssen alle angemeldeten Fahrzeuge pro Rennen einmal benutzt werden
  • Die Boxengasse wird in der Saison 2023 zur Einhaltung der Regeln per Video überwacht

In der Klasse 7 – Beginner steigen automatisch die ersten drei Erstplatzierten der vorherigen Jahresendwertung in die Klasse 1 Rookies.

In der Klasse 1 -Rookies by Scooter-Attack steigen automatisch die fünf Erstplatzierten der vorherigen Jahresendwertung in die Klasse 2 – SuperSport auf.

Die Einschreibung in die jeweilige Klasse obliegt den Fahrern nach ihrer eigenen Leistungseinschätzung. Fahrer, welche in der letztjährigen Meisterschaftsendwertung Platz 1 – 3 belegt haben, müssen sich in die Klasse 3 – Expert einschreiben (sofern ihre Fahrzeugart weiterhin den Klassen 2 – Supersport und 3 – Expert zuzuordnen sind) und verbleiben in dieser Klasse (gilt nicht für Klasse 1 – Rookies).

Nach Abschluss des ersten Zeittrainings darf der Abstand nicht mehr als 2 Sekunden zum Tagesschnellsten im Zeittraining der Klasse 3 – Expert betragen.
Andernfalls können diese Fahrer in die Klasse 2 – Supersport eingeordnet werden. Die Entscheidung hierüber wird in gemeinsamer Abstimmung zwischen Rennleitung, Veranstalter und dem Fahrersprecher durchgeführt. Fahrer der Klasse 2 – Supersport können in die Klasse 3 – Expert eingeordnet werden, wenn der Abstand nach Abschluss des Zeittrainings beim ersten Lauf weniger als 1,5 Sekunden zum Tagesschnellsten im Zeittraining der Klasse 3 – Expert beträgt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer auch innerhalb der Meisterschaft in die entsprechende Klasse zu gruppieren, um den Wettbewerb zu wahren, auch wenn die Ergebnisse des Zeittrainings eine andere Eingruppierung bedingen würden.

Ausschreibung European Scooter Trophy 2024

Der Verein EST e.V. schreibt als Veranstalter für das Jahr 2025 die Zweiradsportmeisterschaft European Scooter Trophy (nachfolgend als EST bezeichnet) in den Klassen 1-4,7 sowie die EuropeanPitbikeTrophy in den Klassen 5 und 6 aus. Der sportliche Ausrichter ist der ACV OC Bremerhaven.

Allgemeines Reglement

Startberechtigt sind alle genannten Teilnehmer und deren Fahrzeuge, die den Voraussetzungen des technischen Reglements und deren klassenbezogenen Anforderungen entsprechen.

Alle Fahrzeuge müssen die dB-Begrenzungen von max. 94 dB einhalten! Weitere Besonderheiten sind dem technischen Reglement zu entnehmen.

Teilnehmer(-innen) müssen sich – ungeachtet ihrer Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen – mittels Einschreibeformular zur Teilnahme an der EST-Meisterschaft einschreiben. Einschreibeschluss ist das dritte Rennen. Die Einschreibegebühr beträgt einmalig 35,00 €. Die Einschreibung zur Meisterschaft muss vor dem Rennen erfolgen.

Erst ab dem Zeitpunkt der Einschreibung in die EST erfolgt die Aufnahme in die Wertung. Eine nachträgliche Wertung ist nicht möglich. Mit der Einschreibung ist die Reservierung der Startnummer über die gesamte Meisterschaftsdauer verbunden. Startnummern werden im Vorfeld für alle Teilnehmer der EST-Meisterschaft des Vorjahres bis zum 15.03 des Jahres reserviert. Die EST e.V. behält sich vor, Einschreibungen mit Angabe von Gründen abzulehnen. In der Langstrecke sind alle teilnehmenden Teams automatisch für die Meisterschaft eingeschrieben.

Bei einem Klassenwechsel ohne erneute Einschreibung während der Meisterschaft, werden die bis dahin erreichten Punkte als ungültig gekennzeichnet.

  • Scooter
  • Schalterklasse

Die ausführliche Klasseneinteilung ist dem entsprechenden Technischen Reglement zur EST zu entnehmen. Bei zu geringer/hoher Teilnehmerzahl behält der Veranstalter sich vor, Klassen im Zeitplan zusammenzufügen oder zu splitten. Die Aufteilung erfolgt in Absprache der Rennleitung mit dem Fahrersprecher. Je Strecke ist eine streckenspezifische Teilnehmerhöchtzahl festgelegt, die bei der Onlinenennung angegeben wird.

Der Rennablauf setzt sich bei einer 2-Tagesveranstaltung zusammen aus:

Sprint-Klassen:

  • freies Training
  • 2 x Zeittraining
  • 2 x Rennen á 15 Runden (Beginner 12 Runden)
  • 2 Rennen werden in einer Ehrung (Tageswertung) gewertet

1-Tagesveranstaltungen werden nach Bedarf angepasst.
Alle Fahrzeuge müssen die dB-Begrenzungen von max. 94 dB einhalten! Weitere Besonderheiten sind dem technischen Reglement zu entnehmen.

Die Veranstaltung wird als Rennsportveranstaltung durchgeführt.  Die Versicherungsbestimmung orientieren sich nach §29 StVo. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Vorschrift wurde eine Versicherungsvereinbarung mit der Gesellschaft Special Risk Consortium GmbH geschlossen. Die Versicherungsbestimmung können im Rennbüro eingesehen werden. Alle Teilnehmer sind automatisch mit der Nennung über die Versicherungspolice versichert und stimmen den Versicherungsbedingungen zu. Die Gebühr von 15€ je Veranstaltung muss zusätzlich zur Nenngebühr entrichtet werden. Mitglieder des ACV OC Bremerhaven erhalten einen Zuschuss von 100% für die Versicherungsgebühr. Die Mitglieder müssen sich mittels Mitgliedsausweis des ACV ausweisen.  Die Mitgliedsnummer ist im Online-Nennungsformular anzugeben. 

Teilnahmeberechtigt ist grundsätzlich jeder Fahrer, der sich für das entsprechende Rennen vor Beginn der Fahrerbesprechung genannt hat, dessen Fahrzeug/Fahrer dem Reglement entspricht und rechtzeitig die Nenngebühr entrichtet hat. Fahrer am Sonntag melden sich gesondert bei der Rennleitung. Ein verspätete Anmeldung ist nur nach vorheriger Ankündigung bei der Rennleitung zulässig.

Für alle Fahrer besteht die Möglichkeit nur am Training teilzunehmen. Die Kosten hierfür liegen bei 50€. Eine Tageslizenz ist zu erwerben. Es erfolgt keine Wertung.

Sicherheitsausrüstung bestehend aus vollständiger Schutzbekleidung (z. B. Lederbekleidung), Lederhandschuhe, Motorradstiefel (Schnürstiefel sind nicht zugelassen) über die Knöchel, separater Rückenprotektor (integrierte Rückenprotektoren in der Kombi sind nicht ausreichend) sind vorgeschrieben. Es gelten die Regelungen gemäß DMSB-Handbuch. 

Die Nennung erfolgt online über das Nennportal der EST.  Das Nenngeld ist vor der Veranstaltung zu entrichten. Nennungen sind teilnahmeverpflichtend, bei Nichterscheinen, bzw. technischem Ausfall wird das Nenngeld nicht zurückerstattet. Jeder Fahrer muss vor Ort eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben.

Jedes Team muss einen funktionsfähigen 1kg Feuerlöscher für Brandfälle im Fahrerlager vorhalten.

Startberechtigt sind alle genannten Teilnehmer und deren Fahrzeuge, die den Voraussetzungen des technischen Reglements und deren klassenbezogenen Anforderungen entsprechen. Alle Fahrzeuge müssen die dB-Begrenzungen von max. 94 dB einhalten! Weitere Besonderheiten sind dem technischen Reglement zu entnehmen. Teilnehmer(-innen) müssen sich – ungeachtet ihrer Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen – mittels Einschreibeformular zur Teilnahme an der EST-Meisterschaft einschreiben. Einschreibeschluss ist das dritte Rennen. Die Einschreibegebühr beträgt einmalig 35,00 €. Die Einschreibung zur Meisterschaft muss vor dem Rennen erfolgen. Erst ab dem Zeitpunkt der Einschreibung in die EST erfolgt die Aufnahme in die Wertung. Eine nachträgliche Wertung ist nicht möglich. Mit der Einschreibung ist die Reservierung der Startnummer über die gesamte Meisterschaftsdauer verbunden. Startnummern werden im Vorfeld für alle Teilnehmer der EST-Meisterschaft des Vorjahres bis zum 15.03 des Jahres reserviert. Die EST e.V. behält sich vor, Einschreibungen mit Angabe von Gründen abzulehnen. In der Langstrecke sind alle teilnehmenden Teams automatisch für die Meisterschaft eingeschrieben. Bei einem Klassenwechsel ohne erneute Einschreibung während der Meisterschaft, werden die bis dahin erreichten Punkte als ungültig gekennzeichnet.

Gaststarter sind herzlich willkommen. Gaststarter werden nur in der Tageswertung berücksichtigt.

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

  • Nenngebühr Sprintrennen 130,00 € 
  • Nenngebühr Beginner 70,00 €
  • Doppelstarter in Sprintrennen erhalten 50% Rabatt
  • Langstrecke 130,00€, bei Doppelnennung mit Sprintrennen 80,00€
  • Versicherungsgebühr 15,00 € je Rennen (vorbehaltlich Änderungen des Versicherers)
  • Teilnahme Training/Warm-Up 50,00 €
  • Fahren im Fahrerlager 50,00€
  • Einschreibegebühr 35,00 € (Jahreswertung, Startnummernreservierung + T-Shirt)
  • Protestgebühr 75,00 €

Die Nenngebühren mit Ausnahme der Langstrecke gelten bis zum Montag vor der Veranstaltung, 18:00Uhr. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Für alle Nennungen und Zahlungen nach 18:00Uhr wird eine Gebühr von 30,00€ erhoben, um die zusätzliche Kosten abzusichern.

Je nach Veranstaltungsort können zusätzliche Kosten für Strom, Wasser- und Camping anfallen. Diese werden in der Regel vor Ort vom Streckenbetreiber erhoben

Zur Nennung muss für jede Veranstaltung eine Papierabnahme erfolgen und ein Haftungsausschluss unterzeichnet werden. Danach erfolgt die technische Abnahme, welche grundsätzlich vor jedem Rennen erfolgen muss. Die technische Abnahme wird mittels TA-Zettel durchgeführt. Zeiten und Ort der TA sowie der Papierabnahme werden im Zeitplan bekannt gegeben. Die technische Abnahme umfasst das Fahrzeug (nach Reglement) sowie der Helm und die Handschuhe des Fahrers. Die Schutzausrüstung muss sich zur technischen Abnahme in einem einwandfreien Zustand befinden. Ein Start ohne technische Abnahme ist ausgeschlossen. Beanstandete Mängel sind vor dem Start zu beheben. Eine erneute Abnahme muss danach erfolgen. Eine Kontrolle der vollständigen und ordnungsgemäßen Schutzausrüstung erfolgt im Vorstart.

Für die Langstrecke kann eine Nennung bis 12:00Uhr am Renntag erfolgen. Die erforderliche TA außerhalb der TA-Zeiten für die Langstrecke findet in der Boxengasse statt. Das daraus resultierende Risiko für potenzielle Mängelbehebungen trägt der Fahrer.

Die Fahrerbesprechung wird am Samstag vor der Veranstaltung und am Ende des Tages zur Siegerehrung der Langstrecke durchgeführt. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Fahrer Pflicht. Die Teilnahme des Bewerbers ersetzt in keinem Fall die Teilnahme der/des Fahrer(s). Ein Fernbleiben kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Die Zeiten und der Ort der Fahrerbesprechung werden mittels Zeitplan veröffentlicht.

Dem Rennleiter obliegt die Durchführung sowie die Sicherheit des Renn- und Trainingsablaufs. Den Anweisungen des Rennleiters ist ausnahmslos Folge zu leisten. Der Rennleiter kann einem Fahrer, der gegen das technische oder sportliche Reglement verstößt, den Start verweigern, ihn mit den entsprechenden Flaggen aus dem Wettbewerb nehmen oder nach Ende des Rennens/Trainings diesen mit einer Wertungsstrafe belegen.

*Neu*: Fahrer*innen haben Ihr Fahrzeug unverzüglich aus dem Sturzbereich zu entfernen, um das restliche Fahrerfeld nicht zu gefährden. Reparaturen sind nur in dem Bereich zugelassen, wo eine eigene Gefährdung, bzw. die des restlichen Fahrerfeldes möglichst minimiert/ausgeschlossen wird.

Am Vorstart sind Reifenwärmer verboten. Die Teilnehmer haben sich 5 Minuten vor der im Zeitplan angegeben Startzeit des Rennens am Vorstart einzufinden. Ist dies nicht der Fall muss der Teilnehmer vom letzten Startplatz starten. Rennbeginn ist immer nach Zeitplan. Wenn das Fahrerfeld vollständig ist, kann der Rennleiter entscheiden, das Rennen vorzeitig zu beginnen.

Fremde Hilfe bei Stürzen

    • Entgegen der bisherigen Praxis darf keine Hilfe zum Erlangen der Fahrtaufnahme stattfinden – Ausnahme gilt beim Start der Langstrecke, wenn die Strecke frei ist. Fremde Hilfe ist ausschließlich zum Retten und Bergen zugelassen. Eigenschutz des Rettenden sowie der Teilnehmer hat immer Vorrang.

Verstöße werden wie folgt geahndet:

  • Frühstart = 5 sec.
  • Nicht rechtzeitig am Vorstart = Start von hinten Missachtung blauer Flaggen = 5 sec.
  • Überholen bei gelber Flagge = 10 sec.
  • Verstoß gegen technischem Reglement = Ausschluss Fahren im Fahrerlager = 50€
  • Reparaturen in der Sturzzone mit Gefährdung anderer Teilnehmer = Bei Verstößen wird der Teilnehmer für die entsprechende Session/Rennen in der das Vergehen begannen wurde disqualifiziert
  • Das unerlaubte Abkürzen auf der Strecke führt zur Disqualifizierung für das jeweilige Rennen. Im Zeittraining wird die betreffende Runde nicht gewertet.
  • Nach einem Sturz obliegt es dem Fahrer seine Schutzausrüstung nach dem Rennen zu kontrollieren. Verschlissene Kombis dürfen mit geeignetem Material provisorisch repariert werden. Nach schweren Stürzen obliegt es dem Rennleiter, den Fahrer aufzufordern den Helm einer erneuten TA zu unterziehen.
  • Das Zick-Zack-Fahren zum Blockieren schnellerer Fahrer ist verboten. Dies bedeutet das nicht mehr als 2 natürliche Richtungswechsel erlaubt sind.
  • Einen festen Parc-Fermes wird es 2024 nicht mehr geben
  • Etwaige Nachkontrollen bei Einspruch
  • Die ersten drei Platzierten dürfen bis 15min nachdem Rennen keine Veränderungen am Fahrzeug vornehmen

Einsprüche regelt in Erstinstanz der Rennleiter.
Bei Nichteinigung kann ein Protest eingereicht werden, welcher vom Schiedsgericht behandelt wird.
Ein Protest kostet jeweils 75,00 € in bar und muss innerhalb von 15 min nach dem betreffenden Rennen in schriftlicher Form eingereicht werden.

Das Schiedsgericht setzt sich mindestens aus drei Personen zusammen:

  • Rennleitung
  • Fahrersprecher
  • Vorstandsmitglied des Vereins EST e.V. Wird dem Protest stattgegeben, erhält der Protestgeber sein Protestgeld zurück. Über weitere Reglementierungen entscheidet das Schiedsgericht.Die Interessen der Fahrer werden durch den Fahrersprecher vertreten. Hierzu wird am Anfang der Meisterschaft ein entsprechender Vertreter durch das Fahrerfeld gewählt.

Alle Teilnehmer, Fahrer sowie Bewerber sind verpflichtet, die Anweisungen vom Veranstalter bezogen auf eine Fahrerlagerordnung unbedingt zu beachten. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Im Fahrerlager ist sparsam mit dem zur Verfügung stehenden Platz umzugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unbedingt zu gewährleisten. Es gilt absolutes Fahrverbot für Rennfahrzeuge. Örtliche Besonderheiten werden vor Ort in der Fahrerbesprechung gesondert bekannt gegeben.

Das Fahren im Fahrerlager ist untersagt. Alle Mitglieder der EST sind berechtigt, die Gebühr von 50,00€ sofort zu erheben. Eine  Verweigerung führt direkt zum Ausschluss von der Veranstaltung. (Etwaige Abweichungen werden im Rahmen der Fahrerbesprechung versprochen).

Punkteverteilung:

  • 1. Platz – 25 Punkte
  • 2. Platz – 20 Punkte
  • 3. Platz – 16 Punkte
  • 4. Platz – 13 Punkte
  • 5. Platz – 11 Punkte
  • 6. Platz – 10 Punkte
  • 7. Platz – 9 Punkte
  • 8. Platz – 8 Punkte
  • 9. Platz – 7 Punkte
  • 10. Platz – 6 Punkte
  • 11. Platz – 5 Punkte
  • 12. Platz – 4 Punkte
  • 13. Platz – 3 Punkte
  • 14. Platz – 2 Punkte
  • 15. Platz – 1 Punkt

Bei Rennabbruch erfolgt eine Wertung des Rennens mit voller Punktzahl nur bei min. 75 % absolvierter Renndistanz. Darunter wird die halbe Punktzahl vergeben. Eine Punktvergabe in den Sprintrennen erfolgt nur bei Erreichen der Zielflagge und mindestens 75 % Renndistanz. In der Langstrecke müssen 75 % der Renndistanz im Vergleich zum Erstplatzierten absolviert sein.

Gewinner der Meisterschaft ist der Teilnehmer mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit zählt der direkte Vergleich der Siege. Bei Gleichheit gilt der direkte Vergleich der nachfolgenden Plätze.

Jede Veranstaltung wird in einer Tageswertung gewertet. Die Tageswertung setzt sich zusammen aus den Ergebnissen beider Rennen. Bei Punktgleichheit zählt die höhere Platzierung aus dem zweiten Rennen. Aus der Tageswertung erfolgt die o.a. Punkteverteilung separat für die Meisterschaft ohne Berücksichtigung der Gaststarter.

Das Schieben eines ausgefallenen Fahrzeugs über Start-Ziel ist nur durch den Fahrer zulässig. Hierzu darf das Fahrzeug erst nachdem letzten sich noch im Rennen befindlichen Fahrzeuges geschoben werden.

Übernachtungsmöglichkeiten und Stellplätze, Strom und Wasser sind örtlich variabel und zum Teil begrenzt. Eine generelle Verfügbarkeit ist abhängig vom Streckenbetreiber und kann zusätzliche Kosten verursachen, die vor Ort oder im Rennbüro zu entrichten sind. Eine generelle Verantwortung Seitens der EST wird ausgeschlossen.

Die EST e.V. hat zum Zwecke der Unterstützung des gewerblichen Handels entsprechende Sponsoring- Pakete aufgestellt, in denen Leistungen und Kosten transparent dargestellt sind. Ein gewerblicher Verkauf darf nur nach vorheriger Zustimmung durch die EST e.V. erfolgen. Das Bewerben von Marken darf nur nach Buchung eines entsprechenden Paketes erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Eigenwerbung an Fahrzeugen bzw. an den Einrichtungen der eigenen Box/Stellplatzes. Eine kommerzielle Vermarktung der Rennserie EST darf nur nach Buchung des entsprechenden Paketes erfolgen.

Der Veranstalter kann von der Durchführung der Veranstaltung zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Rennstreckenbetreiber zurücktritt. In diesem Fall wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückgezahlt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr über den Zustand der Strecke und der dazugehörenden Einrichtungen.

Das Fotografieren an der Strecke ist nur nach Unterzeichnung eines Haftungsverzichts möglich. Das Tragen einer Warnweste ist obligatorisch und den Weisungen des Rennleiters ist Folge zu leisten. Das Betreten der Fahrbahn zum Fotografieren ist untersagt.